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FAQ

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Was bedeutet "Psychotherapie"?

 

Psychotherapie (von altgriechisch psyche „Seele“, und therapeia „Behandlung, Therapie“) bedeutet Behandlung, Therapie der Seele bzw. seelischer Probleme. In der Psychotherapie geht es um die intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Denken, Fühlen und Handeln. Diese Auseinandersetzung wird angeleitet von einer/einem Psychotherapeutin/Psychotherapeuten. Psychotherapie kann als Einzel-, Paar-, Familien- oder Gruppentherapie durchgeführt werden. Wir sind in der Behandlungsmethode "Verhaltenstherapie" bzw. "tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie" ausgebildet. Die Verhaltenstherapie (VT) ist ein wissenschaftlicher, klinisch-psychologischer Ansatz der auf den amerikanischen Psychologen John B. Watson (Anfang des 20. Jahrhunderts) zurückgeht und sich bis heute ständig weiterentwickelt hat. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) hat sich aus der klassischen Psychoanalyse des österreichischen Arztes Sigmund Freud (Anfang des 19. Jahrhunderts) entwickelt, auch die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie hat sich bis heute ständig weiterentwickelt. Für die gute Wirksamkeit dieser Psychotherapiemethoden existieren zahlreiche empirische Belege. Wir verwenden eine Vielzahl unterschiedlicher Techniken und Behandlungsansätze innerhalb der Psychotherapiemethoden.

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Welche Qualifikation besitzen Sie?

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Alle in unserer Praxis tätigen Psychologischen Psychotherapeut/innen haben ein universitäres Psychologiestudium (mind. 5 Jahre) absolviert und ihren Abschluss als Diplom-Psychologin/Diplom-Psychologe bzw. Master of Science Psychologie, erworben. Wir besitzen aufgrund des Studienabschlusses die Fachkunde zur Beschreibung, Erklärung, Modifikation und Vorhersage menschlichen Erlebens und Verhaltens. Als Psychologische Psychotherapeut/innen haben wir zudem eine mehrjährige (mind. 3-5 Jahre) postgraduale Weiterbildung in einer Psychotherapiemethode (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) absolviert. Die Weiterbildung wurde mit dem Staatsexamen und dem Erlangen der Approbation beendet. Psychologische Psychotherapeut/innen haben somit die gesunde als auch die gestörte (kranke) Psyche studiert. Sozialrechtlich haben Psychologische Psychotherapeut/innen Facharztstatus. Wir bilden uns regelmäßig fort, gehören der Psychotherapeutenkammer, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie verschiedenen Berufsgesellschaften an.

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Wann sollte ich über eine Psychotherapie nachdenken?

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Sie sollten über eine Psychotherapie nachdenken, wenn Sie...

 

  • sehr ängstlich sind und sich ständig Sorgen machen,

  • sehr niedergeschlagen sind und sich über nichts mehr freuen können,

  • nicht mehr in der Lage sind, Ihre Alltagspflichten zu erledigen,

  • Sie zuviel Alkohol oder Tabletten zu sich nehmen,

  • unter Schmerzen, Schwindel, Schlafstörungen oder sonstigen körperlichen Beschwerden leiden und Ihr Arzt keine Ursache feststellen kann,

  • versucht haben, sich selbst zu helfen, aber keinen Rat mehr wissen.

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Welche Psychischen Störungen werden in den Praxen behandelt?

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Wir behandeln einer Vielzahl psychischer Störungen in unseren Praxen und haben eine langjährige Expertise. Psychotherapie kann aber auch bei der Verarbeitung schwerer körperlicher Erkrankungen (z.B. Herz-Kreislauf Erkrankungen, Krebs) zur Anwendung kommen. Folgende psychische Störungen behandeln wir regelmäßig:

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  • Angststörungen

  • Depressionen

  • Bipolare Störungen

  • Zwangsstörungen

  • Somatisierungsstörungen

  • Körperdysmorphe Störung

  • Posttraumatische Belastungsstörungen

  • Persönlichkeitsstörungen

  • Psychotische Störungen

  • AD(H)S

  • Autismus-Spektrum-Störung

  • ...

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Was wird unter Coaching und Beratung verstanden?

 

Im Unterschied zur Psychotherapie, die bei Patienten mit psychischen Störungen zur Anwendung kommt, bezieht sich  das Coaching und die psychologische Beratung auf Probleme und Konflikte ohne Vorliegen einer psychischen Störung. Das Coaching fokussiert hierbei auf die Weiterentwicklung des Klienten. Gemeinsam mit dem Klienten werden Problemlösungs- und Bewältigungsstrategien erarbeitet, es wird ein klares Entwicklungsziel benannt. Die psychologische Beratung wird bei Konflikten sowie Belastungen im sozialen, privaten oder beruflichen Umfeld angewandt. Der Fokus liegt auf Beratung.

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Wie kann ich einen e/einen qualifizierte/n Psychotherapeutin/Psychotherapeuten erkennen?

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Sie erkennen eine/einen qualifizierte/n Psychotherapeutin/Psychotherapeuten die/der über die staatliche Erlaubnis Sie zu behandeln verfügt, wenn auf dem Praxisschild eine der folgenden Berufsbezeichnungen zu finden ist:

 

  • Psychologische/r Psychotherapeut/in

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

  • Facharzt/Fachärztin für (Kinder- und Jugendlichen-)Psychiatrie und Psychotherapie

  • Facharzt/Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

 

Welche unterstützenden Maßnahmen können eingeleitet werden?​

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Wir koordinieren die Versorgung von Menschen in unseren Praxen mit psychischen Störungen umfassend. Bei Notwendigkeit können wir folgende Maßnahmen einleiten (ggf. existieren hier gesetzliche Unterschiede zwischen gesetzlich versicherten Patient/innen und privat versicherten Patient/innen):

 

  • Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), derzeit ausschließlich bei privat versicherten Patient/innen.
  • Verordnung von Rettungsfahrten, Krankenfahrten und Krankentransporten

  • Verordnung von Krankenhausbehandlung z.B. im Notfall

  • Verordnung von Soziotherapie

  • Verordnung von medizinischer Rehabilitation

  • Verordnung von Ergotherapie

  • Verordnung von psychiatrisch häuslicher Krankenpflege

  • Verordnung von DIGAs (Digitale Gesundheitsanwendungen)

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Muss mein Arbeitgeber mich für einen psychotherapeutischen Termin freistellen?

 

Ein Termin beim Psychotherapeuten gilt als Facharzttermin. Arbeitnehmer/innen haben laut §616 BGB ein Recht auf bezahlte Freistellung, wenn Termine ausserhalb der Arbeitszeit nicht möglich sind und das Aussetzen der Psychotherapie die Störung verschlimmern würde. Folgende Grundsätze sind hierbei unbedingt zu beachten: Sie müssen sich um einen Termin ausserhalb Ihrer Arbeitszeit bemühen. Wenn ein Termin außerhalb Ihrer Arbeitszeit nicht möglich ist, muss Ihnen der/die Psychotherapeut/in die medizinische Notwendigkeit der Behandlung ausserhalb Ihrer Arbeitszeit bescheinigen. Sie müssen Ihre/Ihren Vorgesetzte/n vor dem Besuch der Praxis hierüber informieren (auch wenn Sie im Homeoffice arbeiten), Ihnen könnte ansonsten eine Pflichtverletzung und ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag vorgeworfen werden. Sie könnten abgemahnt oder schlimmstenfalls verhaltensbedingt gekündigt werden. Also, suchen Sie bitte vor einem notwendigen Besuch in unserer Praxis, innerhalb Ihrer Arbeitszeit, unbedingt das Gespräch mit Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in.

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Benötige ich eine Überweisung meines Hausarztes um eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen?

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Sie können unsere Leistungen bei psychischen Störungen ohne Überweisung z.B. Ihres Hausarztes in Anspruch nehmen (als privat Versicherter Patient schauen Sie bitte in Ihrem Versicherungsvertrag nach.). Häufig wird Ihnen jedoch z.B. Ihr Hausarzt eine Psychotherapie bei Notwendigkeit empfehlen.

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Sollte ich Medikamente nehmen oder reicht eine Psychotherapie aus?

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Diese Frage ist nur individuell zu beantworten. Bei vielen psychischen Störungen ist die Psychotherapie die Behandlung der Wahl. Bei schwereren psychischen Störungen ist die Kombination einer Psychotherapie mit einer medikamentösen Behandlung (Psychopharmaka) oft sinnvoll. Bei Notwendigkeit empfehlen wir Ihnen eine zusätzliche Behandlung mittels Psychopharmaka.

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Dekker, J., Van, H. L., Hendriksen, M., Koelen, J., Schoevers, R. A., Kool, S., Van Aalst, G., & Peen, J. (2012). What Is the Best Sequential Treatment Strategy in the Treatment of Depression? Adding Pharmacotherapy to Psychotherapy or Vice Versa? Psychotherapy and Psychosomatics, 82(2), 89–98. https://doi.org/10.1159/000341177


Schauenburg, H., & Bschor, T. (2013). Sollten leichte Depressionen ausschließlich psychotherapeutisch behandelt werden? Pro. Der Nervenarzt, 84(3), 386–387. https://doi.org/10.1007/s00115-012-3728-x

 

Die Frage, ob Psychologische Psychotherapeut/innen in Deutschland, wie bereits in einigen Staaten der USA praktiziert, Psychopharmaka verordnen sollten, wird im Berufsstand kontrovers diskutiert.

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Rief, W., Antoni, C. H., Bühner, M., Exner, C., Fydrich, T., & Schneider, S. (2017). Verordnung von Medikamenten durch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten? Psychologische Rundschau, 68(3), 209–213. https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000367

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Was bedeutet Kostenerstattung bei Systemversagen?

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Kostenerstattung bedeutet, dass Ihre Krankenkasse gesetzlich verpflichtet ist, Ihnen entstandene Kosten einer Psychotherapie in Ausnahmefällen auch bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeut/innen zu erstatten (§13 Abs. 3 SGB V). Folgende Broschüre gibt Ihnen einen guten Überblick:

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https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Broschuere/DPtV-Faltblatt_Kosten.pdf

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