Lutzke & Team Praxis für Psychotherapie
Lutzke & Team
Praxis für Psychotherapie
FAQ
Was bedeutet "Psychotherapie"?
Psychotherapie (von altgriechisch psyche „Seele“, und therapeia „Behandlung, Therapie“) bedeutet Behandlung, Therapie der Seele bzw. seelischer Probleme. In der Psychotherapie geht es um die intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Denken, Fühlen und Handeln. Diese Auseinandersetzung wird von einer/einem Psychotherapeutin/Psychotherapeuten begleitet. Psychotherapie kann als Einzel-, Paar-, Familien- oder Gruppentherapie durchgeführt werden. Ich sowie meine angestellten Psychotherapeut/innen sind in der Behandlungsmethode "Verhaltenstherapie" bzw. "tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie" ausgebildet. Die Verhaltenstherapie (VT) ist ein wissenschaftlicher, klinisch-psychologischer Ansatz der auf den amerikanischen Psychologen John B. Watson (Anfang des 20. Jahrhunderts) zurückgeht und sich bis heute ständig weiterentwickelt hat. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) hat sich aus der klassischen Psychoanalyse des österreichischen Arztes Sigmund Freud (Anfang des 19. Jahrhunderts) entwickelt, auch die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie hat sich bis heute ständig weiterentwickelt. Für die gute Wirksamkeit dieser Psychotherapiemethoden existieren zahlreiche empirische Belege. In meiner Praxis werden eine Vielzahl unterschiedlicher Techniken und Behandlungsansätze innerhalb der Psychotherapiemethoden angewandt.
Unser fachlicher Hintergrund
Wir sind ein Team aus qualifizierten Psychologinnen und Psychologen mit abgeschlossenem Universitätsstudium (Diplom oder Master). Die therapeutische Behandlung erfolgt in unserer Praxis durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten sowie durch Kolleginnen und Kollegen in fortgeschrittener postgradualer Aus- bzw. Weiterbildung.
Unsere approbierten Psychotherapeuten sind im Arztregister eingetragen und sozialrechtlich den Fachärzten gleichgestellt. Die Behandlungen durch unsere Weiterbildungsassistenten (PiW) finden zur Qualitätssicherung unter regelmäßiger fachlicher Supervision statt. Durch stetige Fortbildungen des gesamten Teams und die Mitgliedschaft in den zuständigen Kammern sichern wir eine leitliniengerechte Behandlungsqualität.
Wann sollte ich über eine Psychotherapie nachdenken?
Sie sollten über eine Psychotherapie nachdenken, wenn Sie...
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sehr ängstlich sind und sich ständig Sorgen machen,
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sehr niedergeschlagen sind und sich über nichts mehr freuen können,
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nicht mehr in der Lage sind, Ihre Alltagspflichten zu erledigen,
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Sie zuviel Alkohol oder Tabletten zu sich nehmen,
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unter Schmerzen, Schwindel, Schlafstörungen oder sonstigen körperlichen Beschwerden leiden und Ihr Arzt keine Ursache feststellen kann,
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versucht haben, sich selbst zu helfen, aber keinen Rat mehr wissen.
Wie kann ich einen e/einen qualifizierte/n Psychotherapeutin/Psychotherapeuten erkennen?
Sie erkennen eine/einen qualifizierte/n Psychotherapeutin/Psychotherapeuten die/der über die staatliche Erlaubnis Sie zu behandeln verfügt, wenn auf dem Praxisschild eine der folgenden Berufsbezeichnungen zu finden ist:
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Psychologische/r Psychotherapeut/in
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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in
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Facharzt/Fachärztin für (Kinder- und Jugendlichen-)Psychiatrie und Psychotherapie
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Facharzt/Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Welche unterstützenden Maßnahmen können eingeleitet werden?
Bei Notwendigkeit können folgende Maßnahmen eingeleitet werden (ggf. existieren hier gesetzliche Unterschiede zwischen gesetzlich versicherten Patient/innen und privat versicherten Patient/innen):
- Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), derzeit ausschließlich bei privat versicherten Patient/innen.
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Verordnung von Rettungsfahrten, Krankenfahrten und Krankentransporten
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Verordnung von Krankenhausbehandlung z.B. im Notfall
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Verordnung von Soziotherapie
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Verordnung von medizinischer Rehabilitation
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Verordnung von Ergotherapie
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Verordnung von psychiatrisch häuslicher Krankenpflege
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Verordnung von DIGAs (Digitale Gesundheitsanwendungen)
Benötige ich eine Überweisung meines Hausarztes um eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen?
Sie können psychotherapeutische Leistungen bei psychischen Störungen ohne Überweisung z.B. Ihres Hausarztes in Anspruch nehmen (als privat versicherter Patient schauen Sie bitte in Ihrem Versicherungsvertrag nach.). Häufig wird Sie z.B. Ihr Hausarzt eine Psychotherapie bei Notwendigkeit empfehlen und Sie überweisen.
Sollte ich Medikamente nehmen oder reicht eine Psychotherapie aus?
Diese Frage ist nur individuell zu beantworten. Bei vielen psychischen Störungen ist die Psychotherapie die Behandlung der Wahl. Bei schwereren psychischen Störungen ist die Kombination einer Psychotherapie mit einer medikamentösen Behandlung (Psychopharmaka) oft sinnvoll und entspricht den Empfehlungen der Leitlinien. Bei Notwendigkeit wird Ihnen eine zusätzliche Behandlung mittels Psychopharmaka empfohlen.
Dekker, J., Van, H. L., Hendriksen, M., Koelen, J., Schoevers, R. A., Kool, S., Van Aalst, G., & Peen, J. (2012). What Is the Best Sequential Treatment Strategy in the Treatment of Depression? Adding Pharmacotherapy to Psychotherapy or Vice Versa? Psychotherapy and Psychosomatics, 82(2), 89–98. https://doi.org/10.1159/000341177
Schauenburg, H., & Bschor, T. (2013). Sollten leichte Depressionen ausschließlich psychotherapeutisch behandelt werden? Pro. Der Nervenarzt, 84(3), 386–387. https://doi.org/10.1007/s00115-012-3728-x
Die Befugnis für Psychologen, Psychopharmaka zu verschreiben, variiert je nach Land und Bundesstaat. Einige Staaten und Länder haben Gesetze und Vorschriften eingeführt, die es Psychologen erlauben, bestimmte Psychopharmaka zu verschreiben, nachdem sie eine spezielle Ausbildung absolviert haben und bestimmte Anforderungen erfüllt haben. Beispielsweise haben einige US-Bundesstaaten sogenannte "Prescriptive Authority" für Psychologen eingeführt.
Die Frage, ob Psychologische Psychotherapeut/innen in Deutschland, Psychopharmaka verordnen sollten, wird im Berufsstand seit Jahren sehr kontrovers diskutiert.
Was bedeutet Kostenerstattung?
Kostenerstattung bedeutet, dass Ihre Krankenkasse gesetzlich verpflichtet ist, Ihnen entstandene Kosten einer Psychotherapie in Ausnahmefällen (Systemversagen) auch bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeut/innen zu erstatten:
"Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war (§13 Abs. 3 SGB V).".
Folgende Broschüre gibt Ihnen einen guten Überblick:
DPtV-Broschüre Kostenerstattung
Bieten Sie fremdsprachliche Psychotherapie an?
Wir möchten allen Menschen helfen die unter psychischen Störungen leiden. Mangelnde Deutschkenntnisse können die psychotherapeutische Behandlung jedoch erheblich erschweren und zu Missverständnissen führen. Optimal wäre eine Therapie durch muttersprachliche oder zweisprachige Psychotherapeut/innen oder, alternativ, durch Unterstützung professioneller Dolmetscher oder Kulturmittler. In der Praxis gibt es jedoch oft nicht genügend qualifizierte Dolmetscher, und die Kosten werden in der Regel weder von Krankenkassen noch von staatlichen Stellen übernommen. Häufig werden Mitarbeitende psychosozialer Einrichtungen oder Verwandte der Patienten als Übersetzer eingesetzt, was jedoch zu unzureichenden Übersetzungen und zusätzlichen Belastungen führen kann. Sprach- und Kulturmittler können neben der sprachlichen Vermittlung auch kulturelles Hintergrundwissen einbringen, was für ein besseres Verständnis der Patienten sorgt. Trotz der fortlaufenden Forderungen von Fachverbänden, die Kosten für Dolmetschleistungen durch Krankenkassen abzudecken, bleibt die Finanzierung ungewiss und bürokratisch kompliziert.