Lutzke & Team Praxis für Psychotherapie
Lutzke & Team
Praxis für Psychotherapie
Behandlungskosten
Anbei möchte ich Ihnen einen transparenten Überblick über die in meiner Praxis erhobenen Honorare geben.
In meiner Praxis werden gesetzlich versicherte, privat versicherte, Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte Patient/innen behandelt. Auf Wunsch können Sie die Behandlungskosten als Selbstzahler auch selbst tragen.
Die Honorarkosten für eine Psychotherapie als gesetzlich versicherter Patient/innen werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Die Abrechnung erfolgt hier nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Von den privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Heilfürsorgen werden die Honorarkosten für privat versicherte Patient/innen ebenfalls (ggfs. teilweise) übernommen. Die Abrechnung erfolgt hier nach der amtlichen Gebührenordnung der Psychotherapeut/innen (GOP). Ich folge hier den offiziellen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern. Regulär wird der 2,3 fache Steigerungssatz angesetzt. Spezielle Honorarvereinbarung bestehen bei der Behandlung von Bundeswehrsoldat/innen und Bundespolizist/innen, die Honorarkosten werden von den Heilfürsorgen vollständig übernommen. Bei entsprechender Begründung (z.B. erhöhter Zeitaufwand, Schweregrad und Komplexität der Störung) kann das Stundenhonorar bis zum 3,5-fachen Faktor gesteigert werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Aufnahme einer Psychotherapie, welche Honorarkosten, in welcher Höhe, Ihre Krankenversicherung übernimmt. Die von Ihrer Krankenversicherung ggfs. nicht übernommenen Honorarkostenanteile für eine Psychotherapie können ggfs. steuerlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Finanzamt bzw. Steuerberater.