Behandlungskosten
Anbei möchten wir Ihnen einen transparenten Überblick über die in unseren Praxen erhobenen Honorare geben.
Psychotherapie
Wir behandeln in unseren Praxen gesetzlich versicherte, privat versicherte, Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte Patient/innen. Auf Wunsch können Sie die Behandlungskosten als Selbstzahler auch selbst tragen.
Die Honorarkosten für eine Psychotherapie als gesetzlich versicherter Patient/innen werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Die Abrechnung erfolgt hier nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Von den privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Heilfürsorgen werden die Honorarkosten für privat versicherte Patient/innen ebenfalls (ggfs. teilweise) übernommen. Die Abrechnung erfolgt hier nach der amtlichen Gebührenordnung der Psychotherapeut/innen (GOP) und Ärzt/innen (GOÄ). Wir folgen hier den offiziellen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern. Wir berechnen hier den 2,3 fachen Steigerungssatz z.B. für die Sprechstunde, Akutbehandlung sowie Kurzzeittherapie zu 134,04 Euro pro Therapiestunde. Spezielle Honorarvereinbarung bestehen bei der Behandlung von Bundeswehrsoldat/innen und Bundespolizist/innen, die Honorarkosten werden von den Heilfürsorgen vollständig übernommen. Bei entsprechender Begründung (z.B. erhöhter Zeitaufwand, Schweregrad und Komplexität der Störung) kann das Stundenhonorar bis zum 3,5-fachen Faktor gesteigert werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Aufnahme einer Psychotherapie, welche Honorarkosten, in welcher Höhe, Ihre Krankenversicherung übernimmt. Die von Ihrer Krankenversicherung ggfs. nicht übernommenen Honorarkostenanteile für eine Psychotherapie können ggfs. steuerlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Finanzamt bzw. Steuerberater.
Coaching & Beratung
Die Honorarkosten für Coaching & Beratung (50 Minuten) betragen 150,00 Euro. Die Honorarkosten werden von den Krankenversicherungen, Beihilfen und Heilfürsorgen nicht übernommen. Berufsbezogenes Coaching kann ggfs. bei der Einkommenssteuer im Rahmen der Werbungskosten als Fortbildungskosten berücksichtigt werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Finanzamt bzw. Steuerberater.