Honorarkosten
Die Abrechnung der Honorarkosten gesetzlich versicherter Patienten erfolgt grundsätzlich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Psychotherapiekosten in unserer Praxis regulär ausschließlich bei Dipl.-Psych. Jörg Lutzke (Sarstedt).
- Einzelsitzung (50 Minuten): € 102,57
- Gruppensitzung (100 Minuten): € 59,18 (pro Teilnehmer)
Die Abrechnung der Honorarkosten privat versicherter, beihilfeberechtigter Patienten erfolgt grundsätzlich nach der amtlichen Gebührenordnung der Psychotherapeuten und Ärzte GOP/GOÄ. Die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe und Heilfürsorge übernehmen die Psychotherapiekosten regulär. Bitte erfragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung wie viele Psychotherapiestunden Ihnen nach Ihrem individuell vereinbarten Versicherungsvertrag erstattet werden. Bitte lassen Sie sich ggfs. die individuellen Antragsformulare zusenden.
- Einzelsitzung (50 Minuten): € 100,55
- Gruppensitzung (100 Minuten): € 40,22 (pro Teilnehmer)
Auszug aus der Muster-Berufsordnung (Honorierung und Abrechnung)
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben auf eine angemessene Honorierung ihrer Leistungen zu achten. Das Honorar ist nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) zu bemessen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen die Sätze nach der GOP nicht in unlauterer Weise unterschreiten oder sittenwidrig überhöhte Honorarvereinbarungen treffen. In begründeten Ausnahmefällen können sie Patientinnen und Patienten das Honorar ganz oder teilweise erlassen.
- Honorarfragen sind zu Beginn der Leistungserbringung zu klären. Abweichungen von den gesetzlichen Gebühren (Honorarvereinbarungen) sind schriftlich zu vereinbaren.
- Weiß die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch Dritte, insbesondere durch die gesetzliche Krankenversicherung, Fürsorgeeinrichtungen nach dem Beihilferecht und durch private Krankenversicherungen, nicht gesichert ist, oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss sie oder er die Patientin oder den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formerfordernisse aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.
- Die Angemessenheit der Honorarforderung hat die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut auf Anfrage gegenüber der Landespsychotherapeutenkammer zu begründen.
- Abrechnungen haben der Klarheit und Wahrheit zu entsprechen und den zeitlichen Ablauf der erbrachten Leistungen korrekt wiederzugeben.
Bestimmte therapeutische Verfahren wie z.B. die Paartherapie, Familientherapie, Sozialkompetenztraining, Stressbewältigungstraining, Biofeedback, Neurofeedback, Transkranielle Gleichstromstimulation, Beratung bei schulischen Problemen, Beratung bei Mobbing sowie spezielle psychologische Gutachten (z.B. Magenband-OP, Brustvergrößerung, Brustverkleinerung) werden von den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe, der Heilfürsorge und den gesetzlichen Krankenkassen bei fehlender medizinischer Indikation nicht erstattet und müssten selbst getragen werden. Möglicherweise habe Sie auch persönliche Gründe eine Psychotherapie selbst tragen zu wollen. In diesem Fall entfällt für Sie als Selbstzahler das aufwendige Antragsverfahren und es kann unmittelbar mit der Behandlung begonnen werden. Hier orientiert sich das Honorar ebenfalls an der GOP/GOÄ (siehe weiter oben: Honorarkosten privat versicherter, beihilfe- und heilfürsorgeberechtigter Patienten.).
Das Honorar für ein psychologisches Coaching sowie für eine psychologische Beratung wird wie folgt abgerechnet:
- Einzelsitzung (50 Minuten): € 150,00
- Gruppensitzung (100 Minuten): € 300,00 (pro Gruppe bei max. 5 Teilnehmern)
Das Honorar für die Vorbereitung auf die MPU wird wie folgt abgerechnet:
- 5 Einzelsitzungen (zu je 60 Minuten): € 1500,00